Rechtliches
Hier finden Sie Informationen, die nach §8a der 12. BImSchV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
I. Anlagenbetreiber
ZEUS Betriebsgesellschaft mbH & Co. Reinsfeld KG
Öko-Energie-Park
54421 Reinsfeld
Tel.: 06503 9216755
mail@bga-zeus.de
II. Störfall-Verordnung
Der Betriebsbereich entspricht den Vorschriften der 12. BImSchV – Störfall-Verordnung. Der SGD Nord, Referat 31, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz als zuständiger Behörde wurde die Anzeige nach §7 Absatz 1 vorgelegt.
III. Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Haupttätigkeit der Anlage ist die Erzeugung von Biogas (siehe Punkt 4) und dessen Einsatz in betriebseigenen Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von Strom und Wärme. Die Prozessschritte und prozessüberwachenden Tätigkeiten werden im folgenden ausgeführt.
Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Annahmebereich:
- Überwachung Ablagevorgang sowie An- & Abfahrbetrieb
- Steuerung Schleuse
- Desinfektion
- Kontroll- und Steuerungsaufgaben (Wasserzufuhr, Betrieb Förderschnecken)
- Reinigungstätigkeiten
- Wartungs- & Instandhaltungsarbeiten
Vorlagenbereich:
- Überwachung der Anlage
- Ggf. manuelle Steuerung von Befüllung/Ablassen Vorlage & Fütterung
- Kontrolle der Fütterung
- Kontrolle Heizzentrale & Entlüftung der Heizungsanlage
Biogaserzeugung und Zwischenlagerung:
- Stellen der Rührwerke
- Kontrolle: Füllstände Behälter, Gasqualität, Über-/Unterdrucksicherungen
- Einstellen: Entschwefelung
- Tauchtassenlangachsrührwerk füllen
- Seildurchführungen fetten
- Sichtkontrolle Füllstand Behälter Substrat und Gasspeicher
- Tauchmotorrührwerk verstellen
- Über-/Unterdrucksicherungen Wasserstand prüfen und auffüllen
- Über-/Unterdrucksicherungen Funktion prüfen
- Funktion Entschwefelung prüfen, regeln nach O2-Messung
- Fütterungsschritte der Fütterungspumpe überprüfen
Lagerung und Zuführung der Inputstoffe:
Täglich:
- Fütterungsschritte der Fütterungspumpe prüfen (Ecograph)
- Füllstand Vorlage 1, 2 und 4 beobachten bei Hammermühlenbetrieb
- Regulierung Wasserzugabe während Hammermühlenbetrieb
- Keller kontrollieren
- Hygienisierungsschritt durchführen (morgens und abends)
- Reinigung Annahmehalle
Wöchentlich:
- Lager fetten: Hammermühle
- Steigschnecke
- Trogschnecke
- Luftventile prüfen
- Reinigung Vorlagenhalle
- Wasserheizungsanlage entlüften
Gasverwertung:
Täglich:
- Füllstand Kondensatschacht => Funktion Pumpe/ Gaskühlung
- Wasser aus Gasleitung ablassen bei Hygie
- Wasser aus Gasleitung ablassen bei Verdichter
- BHKW-Raum Sichtprüfung: Öl, Wasser
Wöchentlich:
- Notluftkühler reinigen bzw. auf Funktion prüfen.
Regelmäßig:
- Ölwechsel nach 1000 Betriebsstunden, wird ab 01.10.2020 von Andreas Peters BHKW GmbH & Co.KG übernommen
- Wartung nach 1500 Betriebsstunden von Andreas Peters BHKW GmbH & Co.KG
Prüfung sicherheitsrelevanter Anlagenteile:
- Überfüllsicherung: Installiert am F1, F2, NG1, NG2; Monatliche Kontrolle bei Reinigung der Gabeln.
- BHKW: Ständige Kontrolle mit Abschaltung: Gasunterdruck, Sicherheitstemperatur, Gasmagnetventil, Querlüftung, Gas- und Brandmeldeeinrichtung; durchgängige Kontrolle; Gas- und Brandmeldeanlage jährliche Kontrolle durch Fachfirma
- Über- / Unterdrucksicherung: Tägliche Funktionskontrolle durch das Bedienpersonal
- Blitzschutzanlagen: Jährliche Kontrolle durch Fachfirma
- Niveaustandsmelder Kondensatabscheider: Tägliche Kontrolle durch das Bedienpersonal
- Gasleckageüberprüfung gasführender Anlagenteile mit Gaskamera (mindestens jährlich)
IV. Gefährliche Stoffe im Betriebsbereich
Biogas – Die Mengenschwelle von 10.000 kg der Spalte 4 Nr. 1.2.2 „Gefahrenkategorie P2 Entzündbare Gase“ des Anhangs I der 12. BImSchV wird im vorliegenden Fall überschritten.
Biogas ist ein entzündbares, farbloses, je nach Zusammensetzung auch stechend riechendes, in Wasser unlösliches Gas. Biogas besteht im Wesentlichen aus Methan (50 – 70 %), Kohlendioxid (25 – 40 %), Schwefelwasserstoff (0,01 – 0,4 %) sowie Spuren von Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid.
V. Gefahrenabwehrplan
Bei einem Störfall greift der betriebliche Gefahrenabwehrplan. Sämtliche relevanten Behörden und Institutionen werden über etwaige Störfälle informiert (Feuerwehr, Polizei, Behörden, Ortsgemeinde, etc.), wofür die entsprechenden Kontaktdaten vorgehalten und regelmäßig aktualisiert werden. Eine etwaige Warnung der ggf. betroffenen Bevölkerung erfolgt über die innerbetrieblichen Kanäle (Bereitstellung von Informationen auf der Homepage) sowie nach Mitteilung über die zuständigen Behörden. Bei öffentlichkeitsrelevanten Störfällen wird die Bevölkerung über Sirenen der betroffenen Ortsgemeinden gewarnt.
Informationen und Warnungen werden bei Bedarf unmittelbar von den zuständigen Ortsfeuerwehren Reinsfeld (Tel.: 06503/8642) und Hermeskeil (Tel.: 06503/9216742) oder der Polizeiinspektion Hermeskeil (Tel.: 06503/91510) ausgegeben.
Weitere Informationen bei Störfällen können über die betriebliche Notfallnummer angefordert werden: 0151/11340181
VI. Weitere Informationen
Weitere Informationen zur letzten Vor-Ort-Besichtigung nach §17 Absatz 2 sowie ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach §17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen, können auf Anfrage beim Betreiber (s.o.) oder der zuständigen Behörde eingeholt werden:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 31
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Telefon 0261 120-2566
Telefax 0261 120-882566
Poststelle(at)sgdnord.rlp.de
Weitere Einzelheiten können an selber Stelle eingeholt werden. Zudem wird auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verwiesen, welches unter https://www.gesetze-im-internet.de/ relevante Gesetze und Verordnungen kontinuierlich zum Abruf vorhält.